Grundstück kaufen – das sollten Sie in Hinsicht auf Steuern beachten

Wer sich ein Grundstück für das Eigenheim kauft, verwirklicht damit in der Regel einen lang ersehnten Traum. Neben dem Kaufpreis gibt es dabei jedoch noch einige Nebenkosten zu beachten, zu denen auch die Steuern gehören. Wir von der FUNDAMENTA Baupartner GmbH aus Magdeburg verraten Ihnen genau, worauf Sie dabei achten müssen.

Die Grunderwerbsteuer

Zu den zweifellos wichtigsten Nebenkosten, mit denen Sie im Rahmen eines Grundstückserwerbs rechnen müssen, gehört die Grunderwerbsteuer. Die Begleichung dieser zusätzlichen Abgabe stellt die Bedingung für den Eintrag ins Grundbuch dar. Auch was die Höhe anbelangt, ist die Grunderwerbsteuer in der Regel der größte Faktor. Bis 2006 betrug diese in ganz Deutschland 3,5 Prozent der Kaufsumme. Dies hat sich mittlerweile geändert. Jedes Bundesland darf den Prozentsatz eigenständig festlegen, sodass sich mittlerweile eine Spanne von 3,5 bis hin zu 6,5 Prozent ergibt: 

  • Baden-Württemberg: 5 % 
  • Bayern: 3,5 % 
  • Berlin: 6 % 
  • Brandenburg: 6,5 %
  • Bremen: 5 % 
  • Hamburg: 4,5 %
  • Hessen: 6 % 
  • Mecklenburg-Vorpommern: 6 %
  • Niedersachsen: 5 % 
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 % 
  • Rheinland-Pfalz: 5 % 
  • Saarland: 6,5 % 
  • Sachsen: 3,5 % 
  • Sachsen-Anhalt: 5 % 
  • Schleswig-Holstein: 6,5 % 
  • Thüringen: 6,5 % 

Auch für Notar und Makler fallen Steuern an 

Auch wenn es nicht direkt auffällt: Für die anderen Kaufnebenkosten sind ebenfalls Steuern fällig. So erhält der Makler oder die Maklerin bekanntermaßen eine prozentuale Provision für die Vermittlung des Grundstücks. Auf diese fällt wiederum die Umsatzsteuer an. Darüber hinaus ist für den Kauf die Beauftragung eines Notars oder eine Notarin nötig, der oder die den Erwerb notariell beurkunden muss. Auch hier erhöhen sich die Gebühren durch die Umsatzsteuer. 

Grunderwerbssteuer wird berechnet
@Pormezz / stock.adobe.com

Nach dem Grundstückskauf: die Grundsteuer 

Direkt nach dem Erwerb eines Grundstücks müssen Sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin weiterhin einige Steuern zahlen. Hier macht die jährliche Grundsteuer einen beträchtlichen Anteil aus. Diese ist nicht mit der anfangs erklärten Grunderwerbssteuer zu verwechseln. Die genaue Höhe bemisst sich nach dem Wert des Grundstücks und einer eventuellen Bebauung. Außerdem variiert die zu entrichtende Grundsteuer von Gemeinde zu Gemeinde, sodass hier genaue Angaben schwierig sind. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, den Wunsch von eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Wir von der FUNDAMENTA Baupartner GmbH stehen Ihnen gerne für weitere Fragen rund um das Thema Steuern beim Grundstückserwerb in Magdeburg zur Verfügung.